Pv Anlagen und Zubehör für den Hausgebrauch sind in Deutschland MwSt befreit, nicht für Freizeitmobile. Es sei denn sie stehen auf einem festen Platz. Somit nicht mobil.
Es muss ja vom Verkäufer ( also PKW ) auch so verrechnet werden, bzw müssen / dürfen sie dafür keine MwSt abführen.
Würde uns Kunden den Bau des BKW günstiger machen.
Darum geht die Frage ja auch an PKW. Ob sie das mal steuerrechtlich prüfen und evtl anbieten können. Die Ersparnis geht ja in dem Fall nicht zu Lasten von PKW.